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StartseiteInformationen

Informationen für Fahrradfahrer und Hundebesitzer

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Liebe Fahrradfahrer, liebe Hundehalter !

Hinweisschild am SandwallUnsere Bitte im Namen der Polizei, der Ordnungsbehörde und der Touristik an alle, die es betrifft: Führen Sie Ihre Fahrräder und Vierbeiner mit Rücksicht auf die Rechte Ihrer Mitmenschen und beachten Sie alle, die aus Ihrem Heimatort bekannten Regeln, damit Sie, alle Urlaubsgäste und die Bürger der Insel Föhr eine schöne Zeitgemeinsam verbringen können.

Hinweise für Radfahrer
Auf der gesamten Insel Föhr gilt das Verbot zur Benutzung des Fahrrades auf Gehwegen (Ausnahme: Kinder bis 8 Jahre müssen dort fahren), in den Fußgängerzonen und auf der Promenade. Bitte beachten Sie außerdem die Einbahnstraßenregelung.

Das mitführen von Hunden
  • Leinenpflicht besteht für alle Hunde ganzjährig in der Fußgängerzone und auf Volks- und Straßenfesten, im Wald, in den Grünanlagen, im Watt und in verkehrsreichen Gegenden wie z.B. im Wyker Hafen.
  • Das Mitführen von Hunden ist verboten: am Strand (bis auf die ausgewiesenen Strandabschnitte und die Auslaufwiese an der Strandstraße), auf den Kinderspielplätzen und Liegewiesen.
  • Als gefährlich eingestufte Hunde sind ständig an der Leine und mit Maulkorb zu führen.
  • Das Mitführen von Hunden ist erlaubt auf den beiden Hundestränden und in der Strandstraße auf der östlichen ehemaligen Golfplatzfläche: dort gibt es ein großes Hundelaufgelände.

Verunreinigungsverbot durch Hunde
  • Tierhalter und diejenigen Personen, die Hunde mit sich führen, haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere die Verkehrsflächen, Straßen und die oben genannten Anlagen nicht verunreinigen. Die Verunreinigungen durch mitgeführte Tiere sind vom Verantwortlichen unverzüglich zu entfernen.

Jeder Verstoß gegen die oben genannten Verbote kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gerne sind wir bereit, Ihnen weitere Fragen zu obigen Themen zu beantworten.
Schauen Sie einfach mal rein. Amt Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, Wyk und die Tourist-Informationen auf Föhr

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