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Schleswig-Holstein gegen Facebook

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Geschrieben von: Johannes Winkler | 23. Oktober 2011

Immer mehr Streit kommt auf, in der Verbindung mit Social-Network Seiten wie Facebook, Twitter und auch Google+/Google-Analytics.
Facebook, Twitter und Google+ speichern auch ohne das Klicken auf deren Buttons das Surfverhalten der Nutzer.
Google-Analytics ist nach deutschem Datenschutzrecht schon von Beginn an Rechtswidrig.

Wir von Foehr.TV haben uns nun entschlossen wie auch die offizielle Seite von Schleswig-Holstein, den "Gefällt Mir-Button" von Facebook zu entfernen.
Wir haben uns nun für einen sogenannten Share-Button entschieden. Sollte Ihnen ein Artikel gefallen, klicken Sie diesen an und Sie werden gefragt, ob Sie diesen Artikel mit anderen Teilen möchten. Besonders schön, ist daran auch, dass Sie noch einen persönlichen Kommentar dazu abgeben können. Der Datenaustausch findet also nur mit dem Einverständnis des Surfers statt.
Google-Analytics ist auf unseren Seiten im gesamten Netzwerk durch den Rechtsverstoß und persönlicher Einstellung grundsätzlich nie zum Einsatz gekommen. Ebenfalls interessant ist hierbei, dass durch dieses Statistik-Tool die Suchanfragen über Google selbst verfälscht werden.
Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.
Das unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein warnt Webseitenbetreiber davor, diesen Button zu verwenden, da dieser gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein werden dadurch nun aufgefordert, die Datenweitergabe durch das entfernen des Buttons zu stoppen.
Bei nichtbefolgen kann dies nun ein Bußgeldverfahren mit bis zu 50.000 Euro Strafe nach sich ziehen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt unter:
www.datenschutz.de
www.netzpolitik.org
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